Nutzungsvereinbarungen

Energy Manager

1) Zur Nutzung der Software (Energy Manager) ist berechtigt, wer die vertraglich vereinbarten laufenden Kosten zur Softwarepflege (Zählerlizenz) und Hosting entrichtet. Kommt der Auftraggeber (AG) der Aufforderung zur Zahlung der laufenden Kosten nicht nach, ist SPIE berechtigt für die Nutzer des AG den Zugang zum System zu sperren.

2) Um Zugang zum System zu erhalten, ist es erforderlich dass ein Nutzer mit folgenden persönlichen Daten angelegt wird: Name, Vorname, E-Mail-Adresse. Bevor dies geschehen kann, muss der Nutzer in die Datenschutzerklärung schriftlich einwilligen. Die Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link abrufbar: https://energy-as-a-service.spie-es.de/?mode=privacy

3) Die Nutzer des Systems haben keinen Anspruch auf fehlerfreie Software. Durch regelmäßige Updates der Software werden festgestellte Fehler regelmäßig behoben. Zur Minimierung der Auswirkungen von Fehlfunktionen werden regelmäßig Datenbanksicherungen durchgeführt.

4) Der Nutzer verpflichtet sich zur sachgerechten Nutzung des Systems. Eine sachgerechte Nutzung bedeutet insbesondere:

a. Unterlassung jeglicher missbräuchlicher Nutzung
b. Unterlassung von strafbaren und rechtswidrigen Handlungen
c. Unterlassung jeglichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
d. Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der Privatsphäre Dritter
e. Unterlassung jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit
f. Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems
g. Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherheit gefährden
h. Nutzung einer Benutzerkennung nur durch eine natürliche Person

Verstößt der Nutzer gegen die oben genannten Pflichten, so ist er gegenüber SPIE ersatzpflichtig für einen ggf. entstanden Schaden und kann von der Systemnutzung ausgeschlossen werden.

5) Jeder Nutzer hat Anspruch auf unlimitierten Support zur Meldung von Systemfehlern. Ein weitergehender Support zur Unterstützung bei der Systemkonfiguration oder Systemanwendung ist in einem Umfang von 3h p.a. pro Kunde in der Systemeinrichtung inbegriffen. Darüber hinausgehender Supportbedarf wird gesondert in Rechnung gestellt. Voraussetzung für die Unterstützung bei der Systemkonfiguration ist die Absolvierung einer Systemgrundschulung bei SPIE durch den jeweiligen Nutzer.

6) Fair-Use-Regeln:
Die Einhaltung folgender Regeln wird überprüft. Verstößt ein Nutzer gegen diese Regeln, wird ihm die Möglichkeit gegeben den Verstoß auszuräumen. Kommt er dieser Möglichkeit nach angemessener Frist nicht nach, hat SPIE das Recht korrigierend einzugreifen.

a. Anzahl der genutzten Energieeinsatzbereiche <= Anzahl der Zählerlizenzen
b. Anzahl der Zählwerke in Zählern <= 2-fache Anzahl der Zählerlizenzen
c. Anzahl der Stark genutzten Energiefaktoren < Anzahl Zählerlizenzen geteilt durch 2. Stark genutzt ist ein Energiefaktor wenn:

i. Auflösung < 1 Tag
ii. oder für ihn eine regelmäßige Ablesung per Ableseliste konfiguriert ist
iii. oder für ihn in den 365 Tagen vor dem Stichtag der Zählung mehr als 5 Ablesewerte eingetragen sind

d. Anzahl der angelegten Nutzer <= Anzahl der Zählerlizenzen geteilt durch 3
e. Anzahl der Zählwerke, die in Datenabonnements als nicht zugeordnete Zählwerke vorhanden sind <= Anzahl der Zählerlizenzen geteilt durch 2
f. In Kombi-Zählwerken maximal 100 Werte pro Tag
g. Auf Zählerebene: Maximal zwei Jahre Daten rückwirkend bezogen auf den Zeitpunkt, zu dem erstmalig Hostinggebühren für den entsprechenden Zähler berechnet worden sind. Weiter zurückreichende Daten sind gegen Aufpreis möglich.
h. Auf Zählwerksebene: Auflösung >= 15 Minuten
i. Ablage von Dokumenten ist beschränkt auf durchschnittlich 1 MB pro Zählerlizenz.
j. Auf Einheiten und Zählerebene: Auflösung 1 Tag, „maximale Auflösung“ für Verbrauch darf aktiviert sein.